Der BGH hat in 3 Verfahren am 12. Dezember 2019 entschieden, dass die Verwendung des ÖKO-TEST-Siegels eine Markenverletzung darstellt, wenn die Werbende das Siegel ohne die Zahlung der Lizenzgebühr und Abschluss eines Lizenzvertrages benutzt, obwohl ihre eigenen Produkte getestet worden sind.
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