Der BGH hat mit Urteil vom 15. Dezember 2015 eine Bestätigungsemail über den Eingang einer E-Mail eines Verbrauchers mit einem Werbezusatz als Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers und damit als unzulässige Spam eingeordnet.
Diese momentan lediglich in der Pressmitteilung veröffentlichte Entscheidung liegt gleichwohl auf der grundsätzlichen Linie der Rechtsprechung. Diese hat in der Vergangenheit betont, dass bereits die erste E-Mail ohne vorhergehende Einwilligung aufgrund der Nachahmungsgefahr eine unzulässige Spam darstellen kann. „Verbot von Bestätigungsemails mit Werbezusätzen“ weiterlesen