„Von Schlafzimmer komplett“ bis „All Net Flat“ – alles wie gehabt?
Der BGH hat sich mit einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung mit Urteil vom 15. Oktober 2015 „All Net Flat“ erneut mit den Grundsätzen zur Blickfangrechtsprechung beschäftigt und in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass die Aufklärung einer durch eine blickfangartig herausgestellte Werbeaussage ausgelösten Fehlvorstellung in der Werbung ohne Teilnahme am Blickfang nur unter eng begrenzten Ausnahmeregelungen für langlebige und kostspielige Produkte ausgeschlossen werden kann, wenn die aufklärenden Texte kurz und eindeutig zu erkennen sind. Insofern hat er selbst die im Zuge der Entscheidung „Schlafzimmer komplett“ mit Urteil vom 18. Dezember 2014 gelockerten Grundsätze als Ausnahmeregelungen wieder eingeschränkt. „Neue Grundsätze der Blickfangrechtsprechung“ weiterlesen