LG Berlin: Werbung mit abgelaufenem TÜV-Zertifikat auch bei Hinweis irreführend

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 21.12.2021 die Werbung mit einem abgelaufenen TÜV-Zertifikat verboten, obwohl unterhalb der Werbung ein entsprechender Hinweis auf den Ablauf erfolgte.

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