Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 19.07.2024 entschieden, dass ein Online-Shop, der mit einer zehnjährigen Garantie in blickfangartiger Herausstellung wirbt, über den genauen Umfang der Garantie informieren muss. Wird dabei nicht hinreichend transparent auf Ausnahme der Garantie wie der Beschichtung einer Bratpfanne hingewiesen, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor.
„OLG Hamm: Werbung für Garantie ohne Hinweis auf Ausnahme wettbewerbswidrig“ weiterlesen