Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 06.12.2018 entschieden, dass in einer Werbung mit der Aussage „Bis zu 500,00 € Tausch-Prämie für Ihre alten Möbel!“ die Ausnahmen bereits in dem Werbe Flyer angegeben werden müssen und ein Verweis auf Ausnahmen auf der Webseite nicht ausreiche.
Schlagwort: Blickfangwerbung
BGH: Neues zur Blickfangwerbung, Erläuterung Blickfang ohne Stern nur durch Erkennbarkeit auf einen Blick und wenig Text zwischen Blickfang und Erläuterung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. September 2017 die Werbung eines Immobilienunternehmens für eine Kapitalanlage als irreführend verboten, da der aufklärende Risikohinweis am Ende der Werbung nicht am Blickfang teilnahm und somit nicht geeignet war, die Fehlvorstellung zu vermeiden.