Das Kammergericht hat mit Urteil vom 17.09.2024 entschieden, dass Werbung in einem Newsletter hinreichend deutlich und leicht erkennbar sein. Eine zu kleine Schrift mit dem Text „Anzeige“ genügt diesen Anforderungen nicht.
„KG Berlin: Werbung in Newsletter muss ausreichend deutlich und erkennbar sein“ weiterlesen