Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29.01.2025 entschieden, dass die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen – etwa Telefonverzeichnissen – zum Zwecke der telefonischen Werbung nur dann DSGVO-konform ist, wenn eine Einwilligung nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG vorliegt oder zumindest mutmaßlich angenommen werden kann.
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DSK zu EuGH Urteil zur Haftung für Datenschutzverstöße von Facebook
Die DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) begrüßt das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 und fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Kernaussagen in der Stellungnahme vom 6. Juni 2018 sind:
- Es gibt eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Seitenbetreiber wie der EuGH fest gestellt hat.
- Wer eine Fanpage betreibt, muss die datenschutzrechtlichen Informationen zur Verfügung stellen.
- Ein Tracking soll grundsätzlich nur mit Einwilligung möglich sein.
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