OLG München: Online-Shop darf kostenpflichtiges Kundenkonto nicht von Newsletter-Einwilligung abhängig machen

Das OLG München hat am 23.04.2026 entschieden, dass die Koppelung eines Kundenkontos mit der Pflicht, einen Newsletter zu abonnieren, gegen das datenschutzrechtliche Kopplungsverbot verstößt.

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