Das OLG München hat am 23.04.2026 entschieden, dass die Koppelung eines Kundenkontos mit der Pflicht, einen Newsletter zu abonnieren, gegen das datenschutzrechtliche Kopplungsverbot verstößt.
Das OLG München hat am 23.04.2026 entschieden, dass die Koppelung eines Kundenkontos mit der Pflicht, einen Newsletter zu abonnieren, gegen das datenschutzrechtliche Kopplungsverbot verstößt.