EuGH: Newsletter an Bestandskunden ohne Einwilligung zulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden, dass Unternehmer Newsletter an Bestandskunden auch ohne ausdrückliche Einwilligung verschicken dürfen, wenn diese im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen stehen. Damit wird der Anwendungsbereich von § 7 Abs. 3 UWG deutlich ausgeweitet.

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