OLG Hamburg: Rückrufpflicht eines Produktes auch bei auf Verpackung aufgedrucktem Werbeverbot!

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Rückrufverpflichtung bei bereits an den Handel gelieferten Produkten auch dann besteht, wenn die verbotene Werbeaussage auf der Verpackung aufgedruckt ist.

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BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung

Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.

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Streit über die Pflicht zur Prüfung der Google Cache nach Abgabe von Unterlassungserklärungen

Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 19. Mai 2016 festgestellt, dass der Schuldner einer Unterlassungserklärung nicht verpflichtet sei, nach Abgabe der Erklärung zu überprüfen, ob sich der Gegenstand der Unterlassungserklärung eventuell noch im Google Cache befindet. Mit dieser Entscheidung stellt sich das OLG Zweibrücken gegen die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf.

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