Der BGH hat am 16.01.2016 ein branchenübergreifendes Grundlagenurteil zu Preisangabepflicht bei nicht im Voraus berechenbaren Kosten getroffen.
Die Parteien betreiben Bestattungsunternehmen. Der Beklagte warb mit einem Werbeflyer, in dem er unter dem Titel „Wir helfen im Trauerfall“ seine Dienstleistungen anführte. Der Flyer enthielt die nachstehend abgebildete Preistabelle, worin die Preise der bei den verschiedenen Bestattungsformen anfallenden Dienstleistungen und der Särge sowie Urnen einzeln angegeben sind und in der untersten Zeile die sich aus den Einzelpositionen ergebende Summe für einzelne Bestattungsarten aufgeführt ist. Hierzu kamen weitere Kosten, u.a. Überführungskosten, die in Form von Entfernungspauschalen oder anhand von Kilometerpreisen berechnet wurden. Die Beklagte wies unter der Tabelle pauschal auf die weiteren Kosten mit folgenden Text hin:
„Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass zu diesen aufgeführten Leistungen, weitere Kosten z. B. Überführung, Grabarbeiten entstehen.“
„BGH: Preisangabepflichten bei nicht im Voraus berechenbaren Kosten“ weiterlesen