OLG Celle: Wettbewerbswidrige Werbung mit Sternen für Hotel

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 30. Januar 2018 einem Hotelbetreiber die Werbung mit Sterne-Symbolen als wettbewerbswidrig untersagt, das keine gültige Zertifizierung zugrunde lag.

Im Rahmen des zugrunde liegenden Sachverhalts ging es um eine Online-Werbung eines Hotelbetreibers mit der Aussage

„Hotel…***“.

Die Sterne waren grünlich eingefärbt. Der Hotelbetreiber besaß keine gültige Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).

Im Rahmen des dortigen Verfahrens wurde die konkrete werbliche Darstellung als irreführende Werbung angesehen, da eine Täuschung über die tatsächliche Existenz einer drei-Sterne-Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes durch den angesprochenen Kunden angenommen werden könnte.

Fazit:

Die vorliegenden Streitfälle im Bereich der Werbung für Dienstleistungen von Hotels treten immer wieder auf. Entscheidend ist im Rahmen der konkreten Werbung die Frage, ob mit Sternen-Symbolen geworben wird, die aus Sicht der angesprochenen Kunden den Hotelklassifizierungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes ähnlich kommen. Grundsätzlich besteht die Gefahr immer bei einer Werbung mit Sternen-Symbolen. Insofern ist hier Vorsicht geboten, wenn tatsächlich keine offizielle Klassifizierung in diesem Bereich vorliegt.

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