Oberlandesgericht München verpflichtet Werbende zur Angabe der kompletten Firma und des Firmensitzes in der Werbung.
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 31. März 2011 entschieden, dass in jeder Werbung für Produkte unter Angaben von Preisen die gesamte Firma so wie im Handelsregister eingetragen sowie der Firmensitz klar und eindeutig angegeben werden muss. Dies gilt sowohl für Printwerbungen, Werbungen im Internet als auch in TV und Rundfunk. „Firmen- und Firmensitzangabe in Werbung“ weiterlesen