OLG Hamm: Werbung mit Neueröffnung bei Umbau ohne Schließung irreführend

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 21.03.2017 die Werbung mit Neueröffnung als irreführend verboten, wenn lediglich Umbauarbeiten an einem Einrichtungshaus ohne zwischenzeitliche Schließung durchgeführt wurden.

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