LG München I: Durchgestrichene Preise und Rabattangaben in Prozent ohne Referenzpreise bei Amazon Prime Deal Days wettbewerbswidrig

Das LG München I hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 entschieden, dass Amazon bei seinen „Prime Deal Days“ irreführende Preiswerbung betrieb, indem Streichpreise und Rabatte auf unzulässige Referenzpreise bezogen wurden.

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