LG DD: Preisersparnis bei Rabatt muss sich auf günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.10.2024 entschieden, dass sich die in der Werbung für ein Sonderangebot angegebene Prozentangabe einer Preisersparnis auf die Preisdifferenz gegenüber dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen muss. Die bloße Nennung des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage reicht nicht aus.

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