Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 29.10.2019 zu der Rabattaktion des Online-Reiseportals „Ab-in-den-Urlaub“ entschieden, dass die Einrechnung von Rabatten in den Endpreis dann wettbewerbswidrig ist, wenn Voraussetzung hierfür die Buchung über eine bestimmte Kreditkarte ist.
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