LG Ingolstadt: Werbung mit durchgestrichenen UVP-Preisen zulässig

Das Landgericht Ingolstadt hat mit Urteil vom 30. September 2025 entschieden, dass Onlinehändler grundsätzlich mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) werben dürfen, solange Verbraucher diese nicht als tatsächliche Preisermäßigung verstehen.

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