LG Karlsruhe: Werbung für Desinfektionsmittel mit „hautfreundlich“ und „ökologisch“ wettbewerbswidrig

Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.03.2021 die Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als „ökologisch“ und „hautfreundlich“ als wettbewerbswidrig verboten.

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