Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.03.2021 die Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als „ökologisch“ und „hautfreundlich“ als wettbewerbswidrig verboten.
Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.03.2021 die Bezeichnung eines Desinfektionsmittels als „ökologisch“ und „hautfreundlich“ als wettbewerbswidrig verboten.