OG Köln: Alte Amazon-Produktnummer darf nicht beibehalten werden bei inhaltlicher Änderung

Das OLG Köln hat am 18.05L.2026 entschieden, dass wer auf Amazon ein Produkt austauscht, aber die alten Kundenbewertungen für das neue Angebot stehen lässt, irreführend und wettbewerbswidrig handelt.

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