Das OLG Köln hat am 18.05L.2026 entschieden, dass wer auf Amazon ein Produkt austauscht, aber die alten Kundenbewertungen für das neue Angebot stehen lässt, irreführend und wettbewerbswidrig handelt.
Die Antragsgegnerin bot zunächst ein Set aus Solarmodulen mit einem Wechselrichter der Marke A an und wechselte später auf ein Modell B, verwendete dabei aber dieselbe ASIN weiter, sodass die Bewertungen zum alten Set weiter angezeigt wurden.
Anders als das LG Köln, das die geschäftliche Relevanz verneint hatte, erließ das OLG die beantragte einstweilige Verfügung, da mehrere Kundenrezensionen ausdrücklich den A-Wechselrichter nannten und dies mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für dessen früheren Einsatz spreche. Die Zahl der Bewertungen sei für Kaufentscheidungen von erheblicher Bedeutung, da sie Verbreitung und Vertrauenswürdigkeit signalisiere, weshalb es nicht darauf ankomme, dass nur zwölf Bewertungen das alte Modell namentlich nennen. Zudem hätte nach den Amazon-Richtlinien bei Austausch eines wesentlichen Bestandteils ohnehin eine neue ASIN vergeben werden müssen.
Fazit:
Online-Händler müssen bei inhaltlichen Produktänderungen auf Amazon zwingend eine neue ASIN vergeben, da die Weiternutzung alter Bewertungen für ein verändertes Produkt als irreführend gilt – ein bloßes „Nicht-Erinnern“ an frühere Produktbestandteile genügt im Verfahren nicht.

