Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 6. Mai 2025 entschieden, dass eine verspätete Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO begründet.
„AG Nürnberg: Verspätete DSGVO-Auskunft begründet keinen Schadensersatz“ weiterlesen

