LG Frankfurt a.M.: mailto-Link im Impressum reicht nicht – E-Mail-Adresse muss ausgeschrieben sein

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 5. März 2025 entschieden, dass im Impressum einer Webseite die E-Mail-Adresse ausdrücklich angegeben werden muss und ein bloßer mailto-Link nicht ausreicht.

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