BGH: Werbung mit klimaneutral und anderen umweltbezogenen Begriffen setzt konkrete Erläuterung in Werbung voraus

Der BGH hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral“ nur zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.

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LG Mönchengladbach: Werbung mit „klimaneutrales Produkt“ ohne weiteres Infos wettbewerbswidrig

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 25.02.2022 die Werbung mit der Aussage „klimaneutrales Produkt“ für Marmelade ohne weiterführende Informationen als wettbewerbswidrig verboten.

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OLG Schleswig: Werbung mit „klimaneutral“ ohne Erläuterungen zulässig

Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 30.06.2022  entschieden, die Werbung mit „klimaneutral“ für ein Produkt grundsätzlich keiner Erläuterungen bedürfe, da dies Werbeaussage eine eindeutige Botschaft transportiere, dass das beworbene Produkt eine ausgeglichene CO2-Bilanz habe.

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OLG Stuttgart: „Schadstofffreie Matratze“ irreführende Werbung, wenn nach OEKO-TEX-Standard keinerlei Weichmacher, Flammschutzmittel oder Pestizide enthalten sind

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „schadstofffreie Matratze“ des Anbieters bett1.de als wettbewerbswidrig verboten, da bei dem Verbraucher der unrichtige Eindruck entstehe, das Produkt sei gänzlich frei von sämtlichen Schadstoff-Belastungen.

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