Der BGH hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral“ nur zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.
Der BGH hat mit Urteil vom 27.06.2024 entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral“ nur zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt.