Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „Hergestellt mit 50% Plastikmüll aus dem Meer“ als irreführend verboten, wenn dabei auch Plastik berücksichtigt wird, das noch gar im Meer gelandet ist.
Schlagwort: ökologisch
OLG Stuttgart: „Schadstofffreie Matratze“ irreführende Werbung, wenn nach OEKO-TEX-Standard keinerlei Weichmacher, Flammschutzmittel oder Pestizide enthalten sind
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.2018 die Werbeaussage „schadstofffreie Matratze“ des Anbieters bett1.de als wettbewerbswidrig verboten, da bei dem Verbraucher der unrichtige Eindruck entstehe, das Produkt sei gänzlich frei von sämtlichen Schadstoff-Belastungen.