LG Mönchengladbach: Werbung mit „klimaneutrales Produkt“ ohne weiteres Infos wettbewerbswidrig

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 25.02.2022 die Werbung mit der Aussage „klimaneutrales Produkt“ für Marmelade ohne weiterführende Informationen als wettbewerbswidrig verboten.

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OLG Schleswig: Werbung mit „klimaneutral“ ohne Erläuterungen zulässig

Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 30.06.2022  entschieden, die Werbung mit „klimaneutral“ für ein Produkt grundsätzlich keiner Erläuterungen bedürfe, da dies Werbeaussage eine eindeutige Botschaft transportiere, dass das beworbene Produkt eine ausgeglichene CO2-Bilanz habe.

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