OLG Hamm: Systematische Bestellungen und Retouren bei Mitbewerbern wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16.04.2024 entschieden, dass ein Online-Unternehmen, das systematisch einen Mitbewerber mit sinnlosen Bestellungen und Retouren überzieht, wettbewerbswidrig handelt, insbesondere dann, wenn auch noch negative Bewertungen abgegeben werden.

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