Der EuGH hat mit Urteil vom 05.06.2018 das im Jahre 2011 von dem ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) eingeleitete Verfahren entschieden und eine Mithaftung des Unternehmens für etwaige Datenschutzverletzungen von Facebook bei Einsatz von Facebook-Seiten bejaht. Inwieweit eine tatsächliche Datenschutzverletzung bei Facebook vorliegt, muss das Bundesverwaltungsgericht nach der Entscheidung noch prüfen.