Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 02. März 2017 einen Mitbewerber wegen einer Wettbewerbsverletzung verurteilt, der ohne die Anforderung an eine Einwilligung Kundendaten verarbeitet hat.
„LG Hamburg: Datenverarbeitung ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß“ weiterlesen