LG Hamburg: Datenverarbeitung ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 02. März 2017 einen Mitbewerber wegen einer Wettbewerbsverletzung verurteilt, der ohne die Anforderung an eine Einwilligung Kundendaten verarbeitet hat.

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