BGH: Auch Mitbewerber können DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtlich verfolgen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. März 2025 entschieden, dass Verbraucherschutzverbände sowie Mitbewerber Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen können – auch ohne konkreten Auftrag einer betroffenen Person. Damit sind insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen bei Verstößen gegen die DSGVO zulässig.

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LG Hamburg: Datenverarbeitung ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 02. März 2017 einen Mitbewerber wegen einer Wettbewerbsverletzung verurteilt, der ohne die Anforderung an eine Einwilligung Kundendaten verarbeitet hat.

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