OLG Hamburg: „Vergleichsportal“ irreführend, wenn nur eigene Produkte angeboten werden

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 26.09.2024 entscheiden, dass die Bezeichnung einer Webseite als Vergleichsportal, die nur eigene Waren zum Verkauf anbietet, wettbewerbswidrig ist.

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LG Köln: Check24-Werbung „Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführend. Kein Anspruch auf bloße Benutzung von Wortmarken im Vergleichsportal

Das LG Köln hat mit Urteil vom 18.09.2918 entschieden, dass die Werbung von Check24 mit der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ irreführend ist, wenn der User nicht in ausreichender Weise darüber informiert wird, dass sich die Garantie ausschließlich auf die angezeigten Tarife beschränkt und nicht alle Versicherungen im Markt erfasst. Ein Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der Bildmarken eines nicht mit dem Vergleichsportal kooperierenden Unternehmens besteht hingegen nicht.

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