OLG Hamburg: „Vergleichsportal“ irreführend, wenn nur eigene Produkte angeboten werden

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 26.09.2024 entscheiden, dass die Bezeichnung einer Webseite als Vergleichsportal, die nur eigene Waren zum Verkauf anbietet, wettbewerbswidrig ist.

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LG Hamburg: „95 % weniger Zucker“ ohne Bezugsgröße wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 23.02.2024 de Werbung von More Nutrition für ihre Schoko-Brownies als wettbewerbswidrig verboten, weil bei den Werbeaussagen „95 % weniger Zucker“ und „70 % weniger Fett“ nicht erkennbar ist, worauf sich der Vergleich bezieht. Außerdem hat es die Werbung „perfekt für jede Diät“ verboten.

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