LG Köln: „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 wettbewerbswidrig

Das LG Köln hat mit Urteil vom 22.04.2020 die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Check24 als irreführende Werbung verboten.

Check24 wurde von einem Versicherungsunternehmen verklagt, das mit dem Vergleichsportal nicht zusammenarbeitet. Im Streit stand wieder einmal die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ von Ceck24, mit welcher das Internetvergleichsportal Versicherungsangebote, Finanzierungsangebote und sonstige Dienstleistungen miteinander vergleicht und mit der „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für ihr Angebot wirbt.

Diese hatte das LG Köln bereits im Jahre 2018 als irreführend angesehen.

Das LG Köln verurteilte Check24 nun erneut zur Unterlassung, zur Auskunft darüber, wie viele Versicherungsverträge über die entsprechende Website an Versicherungsunternehmen weitergeleitet worden sind und zum Schadensersatz gegenüber der Klägerin.

Das LG Köln hält die Werbeaussage in einem Spot für das Vergleichsportal für irreführend, da dem Kunden suggeriert werde, er erhalte auf dem gesamten Markt immer die besten Autoversicherungstarife dank der „Nirgendwo Günstiger Garantie“, obwohl das Vergleichsportal nur in 80 % der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten.

Diese Irreführung werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass kurz eingeblendet wird, dass der Verbraucher eine Entschädigung dafür erhalten sollte, wenn das Portal „mal nicht“ den günstigsten Preis anbiete. Der Kunde werde das für eine Vorsorge für einen „Ausreißer“ halten.

Fazit

Die Entscheidung ist aus meiner Sicht zutreffend, da erneut im Wege ein unrichtiger Eindruck durch eine blickfangartig hervorgehobene Werbeaussage erzeugt und nicht korrigiert wird. Das bloße kurze Einblenden eine aufklärenden Aussage allein wie im vorliegenden Fall ist gerade nicht ausreichend, da der einen Irrtum vorbeugende Hinweis lang und groß genug eingeblendet werden muss, um überhaupt wahrgenommen zu werden.

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