OLG Hamburg: „Vergleichsportal“ irreführend, wenn nur eigene Produkte angeboten werden

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 26.09.2024 entscheiden, dass die Bezeichnung einer Webseite als Vergleichsportal, die nur eigene Waren zum Verkauf anbietet, wettbewerbswidrig ist.

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