LG Leipzig: Werbung „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ wettbewerbswidrig

Das LG Leipzig hat mit Urteil vom 13.07.2022 entschieden, dass die Online-Werbung „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ eine wettbewerbswidrige Alleinstellungsbehauptung darstelle.

„LG Leipzig: Werbung „Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis“ wettbewerbswidrig“ weiterlesen

Simple Share Buttons