OLG München: „Von uns für Sie geprüft!“ irreführend bei Kundenzufriedenheitsumfrage

Das OLG München hat die Werbung einer Reise mit der Aussage „Von uns für Sie geprüft!“ als irreführend verboten, wenn lediglich eine Kundenzufriedenheitsumfrage vorliege.

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OLG Köln: Werbung von test.net mit Begriff „Test“ bei rein algorithmusbasiertem Vergleich irreführend

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.10.2020 entschieden, dass der Begriff „Test“ wettbewerbswidrig ist, wenn keine inhaltliche Prüfung der einzelnen Produkte vorgenommen wird, sondern lediglich ein algorithmusbasiertem Vergleich stattfindet.

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Anforderung zur Fundstellenangabe bei Online-Werbung mit Testergebnissen

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 31. März 2016 entschieden, dass eine Online-Werbung mit einem Testergebnis dann wettbewerbswidrig ist, wenn das Testergebnis nicht von dem Verbraucher unmittelbar und leicht nachlesbar und überprüfbar ist.

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