Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.10.2020 entschieden, dass der Begriff „Test“ wettbewerbswidrig ist, wenn keine inhaltliche Prüfung der einzelnen Produkte vorgenommen wird, sondern lediglich ein algorithmusbasiertem Vergleich stattfindet.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 30.10.2020 entschieden, dass der Begriff „Test“ wettbewerbswidrig ist, wenn keine inhaltliche Prüfung der einzelnen Produkte vorgenommen wird, sondern lediglich ein algorithmusbasiertem Vergleich stattfindet.