OLG Frankfurt Kopplung zwischen Einwilligung in E-Mail-Werbung und Teilnahme am Gewinnspiel zulässig, Sammeleinwilligung für E-Mail-Werbung bei 8 Unternehmen möglich

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden, dass die Einwilligung in die E-Mail-Werbung als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel auch nach der DSGVO ebenso zulässig ist wie die Einholung einer Einwilligung für 8 unterschiedliche Unternehmen.

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E-Mail Marketing: E-Mail Werbung an Bestandskunden für Gutscheine auf das gesamte Sortiment setzt Einwilligung voraus, Hinweis auf Widerruf Einwilligung ohne Hinweis an wen Widerruf zu richten ist schließt Bestandskundenwerbung aus und Checkbox zur Einwilligung in die E-Mail-Werbung führt zu Spam

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22. März 2018 entschieden, dass E-Mail Werbung gegenüber Bestandskunden, die in der Vergangenheit bereits einzelne Produkte gekauft haben, mit Gutscheinen auf das gesamte Sortiment einer Einwilligung bedarf.

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