OLG Frankfurt Kopplung zwischen Einwilligung in E-Mail-Werbung und Teilnahme am Gewinnspiel zulässig, Sammeleinwilligung für E-Mail-Werbung bei 8 Unternehmen möglich

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 27.06.2019 entschieden, dass die Einwilligung in die E-Mail-Werbung als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel auch nach der DSGVO ebenso zulässig ist wie die Einholung einer Einwilligung für 8 unterschiedliche Unternehmen.

„OLG Frankfurt Kopplung zwischen Einwilligung in E-Mail-Werbung und Teilnahme am Gewinnspiel zulässig, Sammeleinwilligung für E-Mail-Werbung bei 8 Unternehmen möglich“ weiterlesen

Simple Share Buttons