Das LG Essen hat mit Urteil vom 28.04.2021 betont, dass der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis nach der Biozidverordnung (BiozidVO) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Produkt in der Werbung erfolgen muss.
Das LG Essen hat mit Urteil vom 28.04.2021 betont, dass der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis nach der Biozidverordnung (BiozidVO) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Produkt in der Werbung erfolgen muss.