Das LG München I hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 entschieden, dass Amazon bei seinen „Prime Deal Days“ irreführende Preiswerbung betrieb, indem Streichpreise und Rabatte auf unzulässige Referenzpreise bezogen wurden.
Das LG München I hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 entschieden, dass Amazon bei seinen „Prime Deal Days“ irreführende Preiswerbung betrieb, indem Streichpreise und Rabatte auf unzulässige Referenzpreise bezogen wurden.