KG Berlin: Doch kein Zwang zur Nutzung des Notice-und Take-Down-Meldeverfahrens

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. August 2025 entschieden, dass Betroffene von Rechtsverletzungen gegenüber einem Hostinganbieter nicht verpflichtet sind, das von der Plattform bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren zu nutzen. Meldungen können auch auf anderem Wege, etwa per E-Mail oder anwaltlichem Schreiben, wirksam erfolgen, sofern sie hinreichend präzise sind.

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KG Berlin: Keine zwingende Nutzung von notice-and-take-down-Meldeverfahren bei Plattformen

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2025 entschieden, dass Betroffene keine Pflicht haben, bei Rechtsverletzungen zwingend das von einer Plattform angebotene Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zu nutzen.

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LG Hamburg: Löschung von angeblichen Produktnachahmungen durch Notice and take down bei Amazon kann abgemahnt werden, wenn das Design offensichtlich nicht schutzfähig ist

Das Landgericht Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Beschluss vom 2. März 2018 entschieden, dass die Löschung einer angeblichen Produktnachahmung durch das Notice and Take Down-Verfahren bei Amazon gestützt auf ein eingetragenes Design dann eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung darstellt, wenn das zugrundeliegende Design offensichtlich nicht schutzfähig und löschungsreif ist.

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