Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2025 entschieden, dass Betroffene keine Pflicht haben, bei Rechtsverletzungen zwingend das von einer Plattform angebotene Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zu nutzen.
Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2025 entschieden, dass Betroffene keine Pflicht haben, bei Rechtsverletzungen zwingend das von einer Plattform angebotene Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zu nutzen.