KG Berlin: Doch kein Zwang zur Nutzung des Notice-und Take-Down-Meldeverfahrens

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. August 2025 entschieden, dass Betroffene von Rechtsverletzungen gegenüber einem Hostinganbieter nicht verpflichtet sind, das von der Plattform bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren zu nutzen. Meldungen können auch auf anderem Wege, etwa per E-Mail oder anwaltlichem Schreiben, wirksam erfolgen, sofern sie hinreichend präzise sind.

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KG Berlin: Keine zwingende Nutzung von notice-and-take-down-Meldeverfahren bei Plattformen

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.08.2025 entschieden, dass Betroffene keine Pflicht haben, bei Rechtsverletzungen zwingend das von einer Plattform angebotene Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zu nutzen.

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