BGH: Online-Marktplätze haften für fremde Urheberrechtsverletzungen nach Kenntnis

Der BGH hat mit Urteil vom 23.10.2024 klargestellt, dass Online-Marktplätze wie Amazon für fremde Urheberrechtsverletzungen dann haften, wenn sie hinreichend über die Verletzung informiert wurden. In diesem Fall sei nach Kenntnis der Rechtsverletzung der Plattformbetreiber verpflichtet, alle gleichartigen Verstöße technisch und wirtschaftlich vertretbar zu verhindern.

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