Ende des vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament nach mehr als 30 Jahren Vorbereitung das sogenannte EU-Patentpaket verabschiedet. Das Paket umfasst drei Bereiche. Erstens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes. Zweitens die Übersetzungsregelungen und drittens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts.
Mit der Einführung des einheitlichen EU-Patents werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Erstens die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für alle Mitgliedsstaaten der EU und zweitens eine deutliche Reduzierung der Kosten. „Einheitliches EU-Patent kommt voraussichtlich 2014“ weiterlesen