Online Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten des DPMA

Seit dem 07.01.2014 besteht die Möglichkeit, online Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten des DPMA zu nehmen.

Die Akteneinsicht umfasst alle wichtigen Unterlagen wie beispielsweise Anmeldeunterlagen, Erfinderbenennungen, Prüfungsbescheide und Erwiderungen. Es fehlen allerdings die Dokumente zur Entrichtung von Gebühren. Insofern ist man bei der Recherche nach der Zahlung von Jahresgebühren weiterhin auf die Angaben im Register angewiesen.

Derzeit sind folgende Akten online einsehbar: Sämtliche Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, für die seit dem 21.01.2013 ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt wurde, alle ab dem 21.01.2013 veröffentlichten erteilten Patente und eingetragenen Gebrauchsmuster und alle Patentanmeldungen, die ab dem 21.01.2013 beim DPMA eingereicht und bereits offengelegt wurden.

Technisch ist die elektronische Akteneinsicht in das schon vorhandene DPMA-Register integriert. So findet sich bei der Ansicht der Treffer im DPMA-Register in der unteren Zeile ein neuer Button „Akteneinsicht“. Über diesen gelangt man zur Ansicht der in der Akte befindlichen Dokumente. Ist die Akteneinsicht nicht verfügbar, so kann sie bei anhängigen Akten über einen entsprechenden Link angefordert werden.

Verglichen mit der inzwischen sehr komfortablen elektronischen Akteneinsicht des Europäischen Patentamts ist die Lösung des DPMA allerdings deutlich reduziert. So lassen sich mehrere Dokumente nicht gesammelt herunterladen, was gerade bei längeren Akten die Durchsicht der Dokumente sehr stark erschwert. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest das Herunterladen und Ansehen des gesamten Akteninhalts in einer PDF Datei in naher Zukunft ermöglicht wird.

Fazit:

Insgesamt ist die elektronische Akteneinsicht ein erfreulicher Schritt des DPMA in das aktuelle Zeitalter, nachdem viele Ämter der wichtigen Industriestaaten mittlerweile eine solche Akteneinsicht eingeführt haben.

Simple Share Buttons