OLG Hamm: Kriterien für die Bestimmung der Höhe einer Vertragsstrafe bei einer Online-Wettbewerbsverletzung

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15. Juli 2025 entschieden, welche Kriterien bei der Bemessung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bei wiederholten Wettbewerbsverstößen im Online-Bereich zu berücksichtigen sind.

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