Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15. Juli 2025 entschieden, welche Kriterien bei der Bemessung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bei wiederholten Wettbewerbsverstößen im Online-Bereich zu berücksichtigen sind.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15. Juli 2025 entschieden, welche Kriterien bei der Bemessung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bei wiederholten Wettbewerbsverstößen im Online-Bereich zu berücksichtigen sind.