Update Oktober 2016 Lamzac kommt nicht zum Chillen

„LayBag“ ignoriert europaweites Vertriebsverbot

Vor wenigen Monaten wurde über den Rechtsstreit des „Lamzac“ Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html

Schon im Mai hatte der Niederländer vor dem Landgericht Düsseldorf ein europaweites Vertriebsverbot gegen den „LayBag“ erwirkt. Die Anbieterin des „LayBag“ eine „Hirams Trade GmbH“ aus Berlin, setzt sich jedoch seit Zustellung dieser Verfügung einfach darüber hinweg. Angefangen hat sie damit, dass sie die Zustellung der Verfügung unmöglich gemacht hat, indem der Geschäftssitz in der Münchowstraße 1 in Berlin über einige Zeit verlassen wurde und ihre Anwälte bekannt gaben, für die Zustellung einstweiliger Verfügungen nicht bevollmächtigt zu sein. In diesem Zusammenhang hat auch das Landgericht Düsseldorf in einem Beschluss festgestellt, dass Hirams versuche die Zustellung zu vereiteln. Das bedeutet soviel, wie alles daran zu setzen, sich dem Plagiatsvorwurf und dessen Konsequenzen nicht zu stellen.

 

Seit die Verfügung dann über Umwege doch zugestellt werden konnte, hat sich Hirams keinen Tag daran gestört, sondern nicht nur besonders dreist für die Produktkopie weiter kräftig die Werbetrommel im Internet gerührt, sondern auch gewerblichen Händlern den LayBag in großen Mengen verkauft ohne darauf hinzuweisen, dass es ein Vertriebsverbot gibt. Die Verteidigung des Designschutzes für den Lamzac wird sehr ernst genommen, so dass die Angebote dieser Händler natürlich schnell entdeckt und abgemahnt werden. Für die Händler bedeutet das Ärger, Zeitaufwand und Kosten. Ein geschädigter Händler hat auf auf konkrete Nachfrage bei der Hirams Trade zu rechtlichen Konflikten in Bezug auf den original Lamzac die unfassbar unverschämte Antwort erhalten „man stehe in engem Austausch“- kein Wort von dem europaweiten Vertriebsverbot und den Risiken, die sich der Händler aussetzt, wenn er LayBags anbietet.

 

In der Zwischenzeit haben die Anwälte der Hirams Trade und deren Geschäftsführer Herrn Lothar Dietmar Kalmbacher einen Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf eingelegt, über welchen am 15. November 2016 verhandelt wird. Am gleichen Tag findet auch die mündliche Verhandlung zur Hauptsacheklage statt.

Außerdem versucht die Hirams Trade natürlich auch das Lamzac Design für nichtig erklären zu lassen. In diesem Zusammenhang behaupten deren Anwälte ernsthaft, das Design wäre durch zwei recht massive Kanu-förmige Sitzmöbel, die zur Therapie autistischer Kinder herangezogen werden, bereits bekannt. Mit dieser Argumentation ist schon ein anderer Produktkopierer vor Gericht in den Niederlanden in zwei Instanzen gescheitert.

Während die Hirams Trade fleißig weiter das gerichtliche Verbot mißachtet, schläft selbstredend auch der Rechteinhaber nicht und hat auf der Grundlage weiterer Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf in zwei Logistikzentren in Deutschland den LayBag Warenbestand sequestrieren lassen. Das bedeutet, dass diese LayBags nun von Gerichtsvollziehern aufbewahrt werden, um nach einer rechtskräftigen Verurteilung vernichtet werden zu können.

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Dem Internet lässt sich entnehmen, dass die Hirams Trade wohl schon das nächste Produkt zum kopieren gefunden hat. Der sog. „TrustBag“, der ironischerweise als „Original“ beworben wird wurde nach eigenen Angaben von dem US amerikanischen Produktentwickler Don Halpern unter dem Namen „LOCTOTE“ entwickelt (www.loctote.com). Übrigens, der LayBag wurde anfänglich auch mal als „Original“ beworben, aber auch das wurde vom Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung verboten.

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